Haushalt und Finanzen
Haushalt
Haushalt ohne neue Schulden
Baden-Württemberg ist nicht das erste und nicht das einzige Land, das einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegt. Wir sind dennoch stolz darauf, weil wir wissen, wie steinig der Konsolidierungskurs war, den wir über Jahre hinweg beschritten haben, und ohne den der heutige Erfolg nicht möglich gewesen wäre.
Denn es ist ja nur vordergründig richtig, dass dies vor allem dem konjunkturellen Aufschwung und den dadurch deutlich verbesserten Steuereinnahmen zu verdanken ist. Denn ohne einen konsequenten Kurs der Konsolidierung des Haushalts, ohne die wiederholten Einsparrunden der letzten Jahre wäre dieser Erfolg nicht möglich geworden. Und wenn wir allen zusätzlichen Ausgabewünschen, die aus der Öffentlichkeit und von der Opposition in dieser Zeit an uns herangetragen wurden, Folge geleistet hätten, wären wir ebenfalls weit vom Ziel der Neuverschuldung Null entfernt.
Verzicht auf Neuverschuldung
Wir können, wie gesagt, stolz sein auf das, was wir erreicht haben. Zugleich aber müssen wir dafür sorgen, dass der Verzicht auf jegliche Neuverschuldung und der Ein -stieg in die Schuldentilgung kein Einzel fall bleibt, sondern Normalfall wird. Und deshalb belassen wir es nicht beim grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung, sondern füh ren ergänzende Regelun gen ein, die die möglichen Ausnahmen vom Verschuldungsverbot noch restriktiver ge stal ten:
Dazu gehört die Verpflichtung, jegliche Neu -verschuldung von vornherein mit einem Tilgungsplan zu verknüpfen, der eine Rückführung dieser Verschuldung spätestens innerhalb von sieben Jahren vorzusehen hat.
Und dazu gehört die klare Regel, dass Kreditaufnahmen, durch die die zum Jahresende 2007 bestehende Höhe der Verschuldung überschritten werden könnte, nur noch in zwei Fällen möglich sind: nämlich bei einem durch die amtliche Steuerschätzung prognostizierten Rückgang der Steuereinnahmen um mindestens 1%, also z. B. bei einer gravierenden Rezession, oder bei Naturkatastrophen und vergleichbar schwer wiegenden Ereignissen.
Dies ist eine deutliche Verschärfung gegenüber dem seitherigen Regelwerk und insofern ein weiterer Schritt in Richtung einer generationengerechten, zukunftsorientierten Haushaltspolitik.
Aber auch hier stehen wir noch nicht am Ende einer Entwicklung, sondern befinden uns mittendrin in einem Prozess, den es konsequent weiterzuführen gilt: Das wichtigste Projekt für die nähere Zukunft ist es, die Grundzüge der Regelungen zur Begrenzung und zum Abbau der Verschuldung auch in der Verfassung zu verankern. Auch wenn eine Regierungsmehrheit damit ein Stück Handlungs- und Gestaltungsfreiheit aufgibt: Wir wollen diese Selbstbindung, weil es selbstverständlich werden muss, Abschied zu nehmen von einer Politik, die zu Lasten künftiger Generationen lebt.
Wir setzen dabei auf einen Erfolg der Föderalismuskommission II und streben auf dieser Basis eine verfassungsrechtliche Regelung an. Aber wir wollen auch keinen Zweifel daran lassen, dass wir eine eigenständige badenwürttembergische Regelung zur Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung wollen, falls die Föderalismuskommission II hier zu keinen oder nur unzureichenden Ergebnissen kommen sollte.
Wir haben uns mit aller Kraft für einen Erfolg der ersten Stufe der Föderalismusreform eingesetzt. Auch wenn die Reform Mängel hat, haben wir uns für die Annahme dieses Kompromisses ausgesprochen – auch weil wir wussten, dass eine neue Chance für eine grundlegende Reform der bundesstaatlichen Ordnung nicht so schnell wiederkommen würde. Wir haben neue Spielräume gewonnen – von den Ladenöffnungszeiten bis zur Hochschulgesetzgebung – und wir sind dabei, diese konsequent zu nutzen, um für unser Land die bestmöglichen Lösungen zu finden. Schon dies war für uns Grund genug, die Föderalismusreform zu unterstützen.
Nur auf der Basis dessen, was in der ersten Stufe erreicht wurde, bestand überhaupt eine Chance, die Diskussion über eine zweite Stufe der Föderalismusreform, die Diskussion um die Erneuerung der bundesrepublikanischen Finanzverfassung überhaupt zu eröffnen.
