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Politikfelder

Bildung, Haushalt und Reformen

» Wir wollen in der Bildung an der Spitze stehen. «


Politik in Baden-Württemberg kann auf einer Leistungsbilanz aufbauen, die wir zuallererst den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes verdanken, an deren Zustandekommen aber auch die Politik einen erheblichen Anteil hat.Wir investieren mehr als alle anderen in Bildung und Wissenschaft. Wir liegen vorn, wenn es um den Aufwand an Forschung und Entwicklung im öffentlichen und im privatwirtschaftlichen Bereich geht.

- Wir liegen vorn im Bereich der inneren Sicherheit.

- Der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv; die Arbeitslosigkeit ist auf unter 4% gesunken. Und jeder, der wirklich ausbildungswillig ist, kann in Baden-Württemberg eine Lehrstelle finden.

- Und wir haben es geschafft, den Marsch in eine immer höhere Staatsverschuldung zu stoppen. Erstmals seit 36 Jahren nimmt das Land keine zusätzlichen Schulden auf, sondern kann alte Schulden tilgen.

Dies alles kann nicht staatlich verordnet werden. Aber dies alles kann sich nur entwickeln, wenn die Politik für Rahmenbedingungen sorgt, die Mut machen: Mut zur Eigenverantwortung, Bereitschaft zum Risiko, Bereitschaft zur Leistung, Mut zum Wettbewerb.

Wir wollen alles tun, diese Leistungsbilanz weiter zu verbessern und die Spitzenstellung unseres Landes zu erhalten und auszubauen.
Wir wissen aber auch, wo noch Defizite zu verzeichnen sind. Um auch in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gute Chancen zu eröffnen, müssen wir noch mehr investieren in Bildung und Betreuung, müssen wir uns noch stärker engagieren bei der Integration von Zuwanderern, müssen wir noch mehr tun in Wissenschaft und Forschung.

Die Weichen hierfür sind gestellt: Im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden ist der Rahmen abgesteckt worden für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder im Alter von unter drei Jahren. Die Zahl der Ganztagsschulen steigt von Jahr zu Jahr kräftig an.

Flächendeckende Sprachförderung

Der Integrationsplan des Landes ist verabschiedet. Sprachstandserhebungen – etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung – werden verpflichtend. Selbstverständlich wird es dann auch eine flächendeckende Sprachförderung geben. Und das Land ist sich dabei seiner auch finanziellen Verpflichtung gegenüber den Kommunen selbstverständlich bewusst.

Die Einnahmen aus Studiengebühren werden ausschließlich zur Verbesserung der Lehre an unseren Hochschulen verwendet. Und mit dem Masterplan 2012 wird die Zahl der Studienanfängerplätze an den baden-württembergischen Hochschulen zwischen 2007 und 2012 um 16.000 erhöht.
All dies sind zentrale Felder der Zukunftsgestaltung. Es lohnt sich, hier zu investieren. Aber gleichwohl gilt: Die grundlegende Kon -solidierung des Haushalts ist ebenso Zukunftsgestaltung wie eine den Anforderungen der Zukunft Rechnung tragende Ausgestaltung von Bildung, Betreuung, Wissenschaft und Forschung.

Die hohe Kunst der Politik besteht gerade darin, beides zugleich umsetzen zu können: die notwendigen Investitionen in die Zukunft zu tätigen, um in Bildung und Wissenschaft an der Spitze stehen zu können, und gleichzeitig dauerhaft Schluss zu machen mit einer Politik, die durch die Verschuldung des Staates in Teilen auf Kosten künftiger Generationen lebt.

Die Haushaltsdaten des Jahres 2007 haben es erlaubt, das Inkrafttreten des grundsätzlichen Verbots der Neuverschuldung, das zuvor auf den 1.1.2011 festgelegt worden war, auf den 1.1.2008 vorzuziehen. Insofern markieren der Nachtragshaushalt für 2007 und 2008 und die ihn begleitenden Gesetze einen Meilenstein in der Haushaltspolitik des Landes: erstmals seit 36 Jahren ein Haushalt ohne zusätzliche Schulden, sondern mit einem Einstieg in den Abbau der Verschuldung.


Haushalt ohne neue Schulden

Baden-Württemberg ist nicht das erste und nicht das einzige Land, das einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegt. Wir sind dennoch stolz darauf, weil wir wissen, wie steinig der Konsolidierungskurs war, den wir über Jahre hinweg beschritten haben, und ohne den der heutige Erfolg nicht möglich gewesen wäre.

Denn es ist ja nur vordergründig richtig, dass dies vor allem dem konjunkturellen Aufschwung und den dadurch deutlich verbesserten Steuereinnahmen zu verdanken ist. Denn ohne einen konsequenten Kurs der Konsolidierung des Haushalts, ohne die wiederholten Einsparrunden der letzten Jahre wäre dieser Erfolg nicht möglich geworden. Und wenn wir allen zusätzlichen Ausgabewünschen, die aus der Öffentlichkeit und von der Opposition in dieser Zeit an uns herangetragen wurden, Folge geleistet hätten, wären wir ebenfalls weit vom Ziel der Neuverschuldung Null entfernt.

Verzicht auf Neuverschuldung

Wir können, wie gesagt, stolz sein auf das, was wir erreicht haben. Zugleich aber müssen wir dafür sorgen, dass der Verzicht auf jegliche Neuverschuldung und der Ein -stieg in die Schuldentilgung kein Einzel fall bleibt, sondern Normalfall wird. Und deshalb belassen wir es nicht beim grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung, sondern füh ren ergänzende Regelun gen ein, die die möglichen Ausnahmen vom Verschuldungsverbot noch restriktiver ge stal ten:

Dazu gehört die Verpflichtung, jegliche Neu -verschuldung von vornherein mit einem Tilgungsplan zu verknüpfen, der eine Rückführung dieser Verschuldung spätestens innerhalb von sieben Jahren vorzusehen hat.

Und dazu gehört die klare Regel, dass Kreditaufnahmen, durch die die zum Jahresende 2007 bestehende Höhe der Verschuldung überschritten werden könnte, nur noch in zwei Fällen möglich sind: nämlich bei einem durch die amtliche Steuerschätzung prognostizierten Rückgang der Steuereinnahmen um mindestens 1%, also z. B. bei einer gravierenden Rezession, oder bei Naturkatastrophen und vergleichbar schwer wiegenden Ereignissen.


Dies ist eine deutliche Verschärfung gegenüber dem seitherigen Regelwerk und insofern ein weiterer Schritt in Richtung einer generationengerechten, zukunftsorientierten Haushaltspolitik.

Aber auch hier stehen wir noch nicht am Ende einer Entwicklung, sondern befinden uns mittendrin in einem Prozess, den es konsequent weiterzuführen gilt: Das wichtigste Projekt für die nähere Zukunft ist es, die Grundzüge der Regelungen zur Begrenzung und zum Abbau der Verschuldung auch in der Verfassung zu verankern. Auch wenn eine Regierungsmehrheit damit ein Stück Handlungs- und Gestaltungsfreiheit aufgibt: Wir wollen diese Selbstbindung, weil es selbstverständlich werden muss, Abschied zu nehmen von einer Politik, die zu Lasten künftiger Generationen lebt.

Wir setzen dabei auf einen Erfolg der Föderalismuskommission II und streben auf dieser Basis eine verfassungsrechtliche Regelung an. Aber wir wollen auch keinen Zweifel daran lassen, dass wir eine eigenständige badenwürttembergische Regelung zur Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung wollen, falls die Föderalismuskommission II hier zu keinen oder nur unzureichenden Ergebnissen kommen sollte.

Wir haben uns mit aller Kraft für einen Erfolg der ersten Stufe der Föderalismusreform eingesetzt. Auch wenn die Reform Mängel hat, haben wir uns für die Annahme dieses Kompromisses ausgesprochen – auch weil wir wussten, dass eine neue Chance für eine grundlegende Reform der bundesstaatlichen Ordnung nicht so schnell wiederkommen würde. Wir haben neue Spielräume gewonnen – von den Ladenöffnungszeiten bis zur Hochschulgesetzgebung – und wir sind dabei, diese konsequent zu nutzen, um für unser Land die bestmöglichen Lösungen zu finden. Schon dies war für uns Grund genug, die Föderalismusreform zu unterstützen.

Nur auf der Basis dessen, was in der ersten Stufe erreicht wurde, bestand überhaupt eine Chance, die Diskussion über eine zweite Stufe der Föderalismusreform, die Diskussion um die Erneuerung der bundesrepublikanischen Finanzverfassung überhaupt zu eröffnen.


Instrumente zur Vorbeugung


Wir wollen auch hier einen Erfolg. Wir wissen, dass die Kompromissbildung – nicht nur zwischen dem Bund und den Ländern, sondern bei diesem Thema gerade auch zwischen den Ländern – noch erheblich schwieriger ist als bei der ersten Stufe der Föderalismusreform.

Und dennoch ist diese Arbeit unabdingbar. Wir brauchen Instrumente zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und Haushaltsnotlagen; wir brauchen Kriterien höchstzulässiger Verschuldung und ein Instrumentarium, das die Einhaltung dieser Kriterien auch zuverlässig garantiert.

Wir brauchen eine stärkere Eigenverantwortung von Bund und Ländern und eine stärker eigenständige, aufgabenadäquate Finanzausstattung. Warum sollen die Länder für die Steuern, die ihnen zufließen, nicht selbst die Gesetzgebungskompetenz erhalten? Warum sollen sie – was bei den Kommunen selbstverständlich ist – keine eigenen Hebesatzrechte auf bestimmte Steuerarten erhalten?

Die Struktur des Länderfinanzausgleichs ist ungerecht, und sie enthält fast keine Anreize zu eigenverantwortlichem Handeln. Der Länderfinanzausgleich muss erneut auf den Prüfstand.
Und genauso muss über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Möglichkeiten zur Erleichterung des Zusammenschlusses von Ländern gesprochen werden. Auch dieses Thema muss auf die Tagesordnung.